Wort davor: Gebührnis
gebührnisfrei
- Belegtext:
glasscheiben ... von A. bisz geen W. maut- zoll- und dergleichen geburnuszfrei unaufgehalten bringen
Datierung: 1550
Fundstelle: JbKunsthistKaiserh. 5 (1887) 59
Wort danach: gebührsam
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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