Wort davor: gebührlicherweise

Gebührlichkeit

Gebührlichkeit (I)
Erklärung: was einem zukommt.

Gebührlichkeit (I 1)
Erklärung: Anteil.
Gebührlichkeit (I 2)
Erklärung: Verdienst.
Gebührlichkeit (II)
Erklärung: was (einem) zu tun gebührt.

Gebührlichkeit (II 1)
Erklärung: (Gewohnheits-)Recht, Herkommen, Sitte.
Gebührlichkeit (II 2)
Erklärung: Leistungspflicht.

Wort danach: gebührmäßig

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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