Wort davor: Gebührigkeit
Gebührleistung
- Belegtext:
jeder kauffer ... [solle] versprechen ..., daß er sich an ... gebuerleistung einige freyheit ..., so hievor auffgericht, ... nicht wolle verhindern ... lassen
Datierung: 1599
Fundstelle: OPfalzLO. 226
Faksimile, Ausgabe VD16-Nr. ZV 16290
- in DRQEdit
Wort danach: gebührlich
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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