Wort davor: gebührtig
Gebührung
Gebührung (I)
Erklärung:
Anteil.
- Belegtext:
sein gebührung ... dazu bestimmter zeit und ort ... erlegen
Datierung: 1556
Fundstelle: Moser,KreisAbsch. I 51
Gebührung (II)
Erklärung:
Abgabe.
- Belegtext:
nach altem herpringen die belehnung ... empfangen und ihre gebührung dabey ... entrichten
Datierung: 1661
Fundstelle: SGereonUB. 594
- Fundstelle: DWB. IV 1, 1 Sp. 1899
Wort danach: Gebulskini
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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