Wort davor: gebühren

gebührend

gebührend (I)
Erklärung: üblich, pflichtig, vorgeschrieben.

gebührend (I 1)
Erklärung: Zahlung, Leistung.

gebührend (I 2)
Erklärung: Zeit.
gebührend (I 3)
Erklärung: Ort.
gebührend (I 4)
Erklärung: in Angelegenheiten des Gerichtes, der Obrigkeit gegenüber.
gebührend (II)
Erklärung: zukommend, verdient.
gebührend (II Spiegelstrich 1)
Erklärung: zuständig, kompetent.

Wort danach: gebührendermaßen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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