Wort davor: gebühren
gebührend
gebührend (I)
Erklärung:
üblich, pflichtig, vorgeschrieben.
gebührend (I 1)
Erklärung:
Zahlung, Leistung.
- Belegtext:
schullen ... her B. ... unde nakomen ... so sick dat geborende ward, goytliken ... betalen sodanen tynsz
Datierung: 1444
Fundstelle: HildeshBrüder 161
- Belegtext:
daß ... alle die güter ... allen billichen frohn und gebührende beschwernusz zu tragen ... schuldig sein sollen
Datierung: 1563
Fundstelle: Sinsheim 455
Faksimile
- Belegtext:
weile ... jeder vermittelst ayd seine gebührende schoss einbringet, so sollen diejenigen, so ihre güter nicht recht ... verschossen, ... als meinayder gestraffet werden
Datierung: 1599
Fundstelle: LauenburgStR. 293
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
auf entrichtung gebuehrendes zoll oder weggelts passiren lassen
Datierung: 1599
Fundstelle: OPfalzLO. 274
Faksimile, Ausgabe VD16-Nr. ZV 16290
- in DRQEdit
- Belegtext:
die ... schuldigkeit der proportion nach gebührend abrechnen
Datierung: 1631
Fundstelle: FreibDiözArch. 23 (1893) 247
- Belegtext:
ein summ gelts gegen gebührender verzinsung ausgeliehen
Datierung: 1709
Fundstelle: Mutach 113
Faksimile
gebührend (I 2)
Erklärung:
Zeit.
gebührend (I 3)
Erklärung:
Ort.
- Belegtext:
solches an gebührenden orten oder an einem reichstag ersuchen
Datierung: 1563
Fundstelle: Moser,KreisAbsch. I 157
- Belegtext:
wo ... die beckher ... seimig sich erzeigen würden, sollen die brothwieger ... daßelbige an gepürendem ortt anpringen
Datierung: 16. Jh.
Fundstelle: Weinheim 405
Faksimile
- Belegtext:
ihre jahresrechnungen ... an gebührenden ort und stelle ... übergeben
Datierung: 1676
Fundstelle: MHungJurHist. V 2 S. 293
gebührend (I 4)
Erklärung:
in Angelegenheiten des Gerichtes, der Obrigkeit gegenüber.
- Belegtext:
den geburenden eidt gethan
Datierung: 1578
Fundstelle: Nostitz,Haushaltb. 130
- Belegtext:
allen gebührenden respect und gehorsamb ... laisten
Datierung: 1606 (Hs. 1740)
Fundstelle: FreibDiözArch. 16 (1883) 125
- Belegtext:
bei uns darum gebührend anzusuchen und unsers bescheids zu gewarten
Datierung: 1630
Fundstelle: FreibDiözArch. 23 (1893) 238
- Belegtext:
wann einer etwas auff einen weiszt, dasz dem huebgericht zuwider und selbiges nicht gebührend anzeigt ... so soll ... der ... in eine straff ... condemmiert werdten
Datierung: 17. Jh.
Fundstelle: GrW. IV 235
Faksimile
gebührend (II)
Erklärung:
zukommend, verdient.
gebührend (II Spiegelstrich 1)
Erklärung:
zuständig, kompetent.
- Belegtext:
bei der gebührenden obrigkeit umb billiche einsehung ... anbringen
Datierung: 1606 (Hs. 1740)
Fundstelle: FreibDiözArch. 16 (1883) 118
Wort danach: gebührendermaßen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten