Wort davor: gebuggean

Gebühr

Gebühr (I)
sprachliche Erläuterung: althochdeutsch gaburi, kapuri, kipuri casus, sors, eventus.
Gebühr (II)
Erklärung: Zahlung, Leistung, die man bekommt oder verrichtet.

Gebühr (II 1)
Erklärung: Steuer, Abgabe.
Gebühr (II 2)
Erklärung: Zins.
Gebühr (II 3)
Erklärung: Gefälle, Vergütung.
Gebühr (II 4)
Erklärung: Taxe, Lohn.
Gebühr (II 5)
Erklärung: Sold.
Gebühr (II 6)
Erklärung: Aufnahmegebühr.
Gebühr (II 7)
Erklärung: sonstige Leistungen.
Gebühr (II 7 Spiegelstrich 1)
Erklärung: Schuldigkeit.
Gebühr (II 7 Spiegelstrich 2)
Erklärung: Bringerlohn.
Gebühr (III)
Erklärung: Wert, Betragshöhe.
Gebühr (IV)
Erklärung: was einem zukommt.

Gebühr (IV 1)
Erklärung: zuständiger Anteil.
Gebühr (IV 2)
Erklärung: obrigkeitliches Recht.
Gebühr (IV 3)
Erklärung: Verdienst nach Rang und Leistung.
Gebühr (IV 4)
Erklärung: Verdienst bei Vergehen, gebührende Strafe.
Gebühr (V)
Erklärung: was sich (zu tun) gebührt.

Gebühr (V 1)
Erklärung: Gewohnheit(-srecht), Billigkeit, Gesetz.
Gebühr (V 2)
Erklärung: Amts-, Standes-, Berufspflicht; Ziemlichkeit.
Gebühr (V 3)
Erklärung: Zahlungs-, Leistungspflicht.
Gebühr (V 3 Spiegelstrich 1)
Erklärung: gebührliche Pflege des Viehs.
Gebühr (VI)
Erklärung: formelhaft: vor gebür und ungebühr auf jeden Fall.
sprachliche Erläuterung: wohl entstellt aus geboren und ungeboren (vergleiche DRW. III 1252).

Wort danach: Gebührde

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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