Wort davor: Gebührde
Gebühreinnahme
- Belegtext:
es solle ... allen ... mit der privat-mautgerechtigkeit ... versehenen örter nur ... die gebühreinnahme ... verstattet [werden], alle andere bishero etwann in usu gewesene nebenabforderungen
aber, als das palleten-, zettelschreibgeld ... auf das schärfste verbotten seyen
Datierung: 1737
Fundstelle: CAustr. IV 952
Wort danach: gebühren
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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