Wort davor: Gebrust
Gebschaft
Erklärung:
Zuwendung.
- Belegtext:
ist ... noch unser wissenschaft, daß ... fälle sich durch verglich gesetzet und dadurch ist einigen die fahrende habe überlassen ...; weilen aber unsere ehepacten fast meistens durch gebschaften
und abscheiten verbunden werden, so kommen solche fälle nicht oft vor
Datierung: 1788
Fundstelle: Breidenbach 122
Wort danach: Gebstuhl
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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