Wort davor: gebresthaften
Gebriefe
Erklärung:
aufgeschriebene Satzung.
- Belegtext:
es sollin ... die lhene, die die muler innehabin, darvon mit den von Wo. nich pflegin, sondern daz nach gebrife des ampts czu Wi. haldin
Datierung: um 1380
Fundstelle: WeimarRotB. 42
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Wort danach: gebriefen
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