Wort davor: Gebrechtag

Gebrechte

Gebrechte (I)
Erklärung: Mangel.

Gebrechte (II)
Erklärung: Schuldforderung(-betrag).
Gebrechte (III)
Erklärung: Vergehen.

Gebrechte (III 1)
Gebrechte (III 2)
Erklärung: Lärm, Unfug.
vgl. Bracht, Pracht.

Wort danach: Gebrechung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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