Wort davor: Gebrauchsinhaben

gebräuchlich

gebräuchlich (I)
Erklärung: üblich, herkömmlich.

gebräuchlich (II)
Erklärung: nutznießend.
gebräuchlich (III)

gebräuchlich (III 1)
Erklärung: im Gebrauch befindlich, gebraucht.
gebräuchlich (III 2)
Erklärung: gültig, gängig von Geld.
gebräuchlich (III 3)
Erklärung: tauglich.

Wort danach: Gebräuchlichkeit

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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