Wort davor: gebräuchig
Gebrauchsinhaben
Erklärung:
Besitz-, Nutznießungsrecht.
- Belegtext:
newerungen ... bei hertzog J. abschaffen, damit gemelter abbt seines geprauchsjnhabens und alten herkomens nit entsetzt ... werd
Datierung: 1497
Fundstelle: UrkSchwäbBund. I 236
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Wort danach: gebräuchlich
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