Wort davor: Gebotzeit

Gebotzettel

Gebotzettel (I)
Erklärung: schriftlicher Ladungsbefehl.

Gebotzettel (II)
Erklärung: Zahlungsbefehl.

Wort danach: Gebräme

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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