Wort davor: Gebotzeit
Gebotzettel
Gebotzettel (I)
Erklärung:
schriftlicher Ladungsbefehl.
- Belegtext:
gebieten laißen J., K. ... nach lute zweier gebotszettel, wie die ußwiseten
Datierung: 15. Jh.
Fundstelle: QFrankfG. I 404
Gebotzettel (II)
Erklärung:
Zahlungsbefehl.
- Belegtext:
nachdem ... gebotzetteln ... nicht ... in die kirchspiele ausgesandt werden, ... als soll der kleger den beklagten in ... schuldsachen ... für sein gebührend kirchspielgerichte
... besprechen; da er aber allda nicht kann geholfen werden ..., mag er den beklagten mit gebotzetteln oder poenalmandaten ... verfolgen
Datierung: 1583
Fundstelle: HadelnLR.(Pufendorf) 7
Wort danach: Gebräme
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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