Wort davor: Gebotbrett

Gebotbrief

Gebotbrief (I)
Erklärung: schriftlicher Befehl.

Gebotbrief (I 1)

Gebotbrief (I 2)
Erklärung: Mandat.
Gebotbrief (II)
Erklärung: (gerichtlicher) Ladungsbefehl.
Gebotbrief (III)
Erklärung: Zahlungsbefehl.
Gebotbrief (IV)
Erklärung: Zettel mit Stellen aus den zehn Geboten, von den Juden als Schutzmittel getragen.

Wort danach: Gebotbuch

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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