Wort davor: Gebot
Gebotbarkeit
Erklärung:
Hoheitsrecht.
- Belegtext:
werden ... bericht, das under diesem schein ewerer ... gebotbarkheit ... durch ewere bevelchhaber ... ewern underthanen uferlegt worden seie, ... ein ... leggelt ... zu geben
Fundstelle: ZRG.2 Germ. 42 (1921) 124
Wort danach: Gebotbrett
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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