Wort davor: geblütshalber

Gebmann
Erklärung: Holzanweiser.
sprachliche Erläuterung: gebleute.
vgl. Gabmann.

Wort danach: Gebner

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten