Wort davor: geblüt
Geblüterbe
Erklärung:
blutsverwandte Erbe.
- Belegtext:
erkennet das gericht, das M. der nechst geplut erbe sei
Datierung: 1554
Fundstelle: WiesbadenGB. 52
- Belegtext:
unsere nechste ... blutsfreund ... und verwanten ... dieselbe ... zu unsern wahren ... geblutserben ... erklerend
Datierung: 1602
Fundstelle: PublLux. 61 (1926) 258
Wort danach: geblütsfreund
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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