Wort davor: Gebietung
Gebietverwandter
Erklärung:
Herrschaftsuntertan.
- Belegtext:
an welchen enden oder gebietten solcher groll vermerkt wurd ..., das do ein iede oberkeit ... noch den selben iren gebietsverwandten griffen und ... strofen solt
Datierung: 1513
Fundstelle: Rosenkranz,Bundschuh 216
Wort danach: Gebinde
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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