Wort davor: Gebewidmung
Gebgeld
Erklärung:
Holzanweisegebühr.
- Belegtext:
so er ... sein holtz antastet zu hauen ..., ehe er sein gebegeld gegeben hätte, soll gebrücht haben von jeder gewald ein mark
Datierung: 1763
Fundstelle: AachenZ. 23 (1901) 25
Wort danach: gebiderben
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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