Wort davor: Gebbrot
Gebbuch
- Belegtext:
sollen alle gehöltzden, wie sie im gebbuch stehen, gegeben werden
Datierung: 1763
Fundstelle: AachenZ. 23 (1901) 25
Wort danach: Gebebrautlauf
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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