Wort davor: Gebäu
Gebäude
- Belegtext:
dem sol man sin gebue vorteilen unde of howin, und das gebude ist gemeine allir lute
Datierung: 1314
Fundstelle: BreslUB. 90
Faksimile
- in Google Books
- Belegtext:
gibit er dis an gebeuede, so mus er is mit erbin orloub thun
Datierung: Ende 14. Jh.
Fundstelle: GlWeichb. 281
- Belegtext:
das weib erbet kein gebewde auf jren erben
Datierung: 1561
Fundstelle: Rotschitz 166
Faksimile
- digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- Belegtext:
weinbergk sambt den gebeude und vorwergk
Datierung: 1580
Fundstelle: IlsenburgUB. II 339
- Belegtext:
wer ... etwas gegen die straße bauen wil, der sol nicht weiter mit seinem gebäude heraußrücken, dann es zuvorn gewesen
Datierung: 1586
Fundstelle: LübStR. III 12 § 1
Volltext (und Faksimile), Ausgabe von 1586
- in DRQEdit
- Belegtext:
diejenigen, so an oder in den geistlichen oder gemeinen gebewden freveln
Datierung: 1598
Fundstelle: NMittThürSächs. 4, 4 (1839) 76
- Belegtext:
auf die gebäude, bollwerke, brücken ... acht haben
Datierung: 1724
Fundstelle: MittKönigsberg 2 (1910) 187
Wort danach: Gebäudienstbarkeit
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten