Wort davor: gebaren
gebären
gebären (I)
gebären (II)
Erklärung:
geboren.
vgl.
geboren.
gebären (II Spiegelstrich 1)
- Belegtext:
wo czwene man ader drey czu einem hergewete geborn sind
Datierung: 1359/89
Fundstelle: MagdebBresl. 146
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- Belegtext:
mach he eynen anderen erbarn man, de to den wapen geboren is, in syne stede setten
Datierung: 1408
Fundstelle: HHalberstUB. IV 414
gebären (III)
Erklärung:
(hervor-)bringen.
- Belegtext:
sollten im billich kain schaden oder nachtail gepern oder bringen
Datierung: 1509
Fundstelle: FreibDiözArch. 19 (1887) 285
- Belegtext:
das inen ... an irer gerechtigkeit nachtheil gebeeren möcht
Datierung: 1513
Fundstelle: Sinsheim 438
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Wort danach: gebärhaft
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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