Wort davor: Gebann

gebannen

gebannen (I)
Erklärung: gebieten.

gebannen (I Spiegelstrich 1)
Erklärung: gebotener Feiertag.
gebannen (II)
Erklärung: vor Gericht laden, verklagen.
gebannen (III)
Erklärung: Bann aussprechen, verfluchen.

Wort danach: gebannlingt

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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