Wort davor: geäußen
geäußern
Erklärung:
herausgeben, veräußern.
- Belegtext:
daz wir uns ... verczigen und geuzzert haben ... und verzeihen und geeuzzern uns ... der obgeschriben zweier vesten
Datierung: 1394
Fundstelle: GeöArch. I 2 S. 274
- Belegtext:
ich geeuzzer mich auch aller der rechte
Datierung: 1395
Fundstelle: MWirzib. VIII 377
Wort danach: Gebäck
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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