Wort davor: geachten
geäfern
Erklärung:
(wieder) vorbringen, Klage erheben, rächen.
- Belegtext:
gein iren läuten ... nimmer mer geaefern schullen
Datierung: 1356
Fundstelle: MBoica 21 S. 420
- Belegtext:
das wir nimmermehr gen in geäffern sullen wedr mit worten noch mit werichen
Datierung: 1385
Region/Autor/Textsorte:
Burghausen
Fundstelle: Rockinger
- Belegtext:
das ich dieselben gefänkniß ... nimmer mer ... geefferen ... wil
Datierung: 1401
Fundstelle: Zehnter,Messelh. 309
- Belegtext:
sach nimmer me geeffren
Datierung: 1424
Fundstelle: EidgAbsch. II 33
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- digitalisiert von der ULB Düsseldorf
- Fundstelle: Scherz-Oberlin 480
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- in Google Books
Wort danach: geahnden
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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