Wort davor: Gauzehnte

Gauzeid
Erklärung: Eid, den ein zu einem Amte Erwählter leisten muß, daß er auf keine unerlaubte Weise sich Stimmen zu sammeln versucht hat.

Wort danach: gauzen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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