Wort davor: Gaurede

Gaurichter

Gaurichter (I)
Erklärung: Richter des Gaugerichts.

Gaurichter (II)
Erklärung: Landrichter.

Wort danach: Gauschaft

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten