Gaumfähnlein
Erklärung:
"Fähnchen, das ins Haus geschickt wurde, durch welches den zum Polizeidienste beorderten Bürgern die Reihenfolge angekündigt und sie aufgeboten wurden" SchweizId. I 830.
Wort danach: Gäumler
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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