Wort davor: Gauknecht
(Gaukorn)
Erklärung:
Gerichtsabgabe.
- Belegtext:
im gogerichte ... sind die erben ... als koer zu dienen verpflichtet, dafür aber von gokorn und godienst frei
Fundstelle: v.Minnigerode,Königszins 66
- Fundstelle: Lasch-Borchling II 131
Wort danach: Gaukrämer
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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