Wort davor: Gäuhandel

(Gauherr)

Gauherr (I)
Erklärung: Vorsitzender des Gaugerichts.

Gauherr (II)
Erklärung: Pfarrgeistlicher, der das Gau (II 4) zu besorgen hat.

Wort danach: Gauhof

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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