Wort davor: gaudingsfrei
(Gaudingsgericht)
- Belegtext:
vier landgerichte ... das der amtsvogtei U. und ein göhdingsgericht
Datierung: 1802
Fundstelle: Mensing
Wort danach: Gaudingherr
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten