Wort davor: Gattergetreidemaß

Gattergült
Erklärung: Abgabe von Bauerngütern, Nachzins.
vgl. Gattergeld, Gatterschaft.

Wort danach: Gattergut

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten