Wort davor: gattergehen

Gattergeld
vgl. Gattergült.

Gattergeld (I)
Erklärung: "Zins ... der nur durch das Hofgatter gereicht wird und den der Herr selbst holen oder holen lassen muß, sodann Zins oder Gült, welche nicht als Grundgült ... sondern in Folge anderweitiger Vereinbarung gereicht wird" SchwäbWB. III 89.

Gattergeld (II)
Wortbildungshinweis: zu Gatterer (I).

Wort danach: Gattergetreidemaß

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