Wort davor: 1gattern

(2gattern)

2gattern (I)
Erklärung: zusammenbringen, sammeln.

2gattern (II)
Erklärung: kirchlich trauen.

Wort danach: Gatterpfennig

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten