Wort davor: gatten

Gatter

Gatter (I)
Erklärung: halbhohe Haustüre, untere Hälfte der Haustüre, Zaun(türe).

Gatter (II)
Erklärung: durch Gitterwerk abgeschlossener Raum, auch in der Kirche; Kanzlei.
Gatter (III)
Erklärung: vergittertes Gefängnis.

Wort danach: gatterbringen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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