Wort davor: Gastwirt
Gastwirtrecht
- Belegtext:
gastwirthe ... ihres gastwirthsrechts durch richterliches erkenntniß für verlustig erklärt werden
Datierung: 1794
Fundstelle: PreußALR. II 8 § 442
Wort danach: Gastwirtung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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