Wort davor: Gastwalte

gastweise

gastweise (I)

gastweise (I 1)
Erklärung: als Fremder (im Gericht).

gastweise (I 2)
Erklärung: von Handwerkern.
vgl. Gast (VI 2).
gastweise (II)
Erklärung: als Wirtshaus-, Herbergsgast.
gastweise (II Spiegelstrich 1)
Erklärung: Einlager leisten.
gastweise (III)
Erklärung: Schulden gastweise zahlen: mit kurz gestellter Frist, wie es dem Gastrecht gemäß ist.

Wort danach: Gastwerk

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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