Wort davor: Gastpredigt
Gastrecht
- Fundstelle: HistZ. 101 (1908) Heft 3
Gastrecht (I)
Erklärung:
Recht der Gastfreundschaft.
Gastrecht (II)
Erklärung:
Recht der Fremden.
- Belegtext:
sol man in vertigen nach gastes reht
Datierung: 1304
Fundstelle: LandauIsarStR. 230
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- Belegtext:
sol man in denn ausrichten als gastsrecht ist
Datierung: 1328
Fundstelle: Ruprecht(Kn.) 103
- Belegtext:
mit dem gast- und grundrechtn ... gehallten werden
Datierung: 1553
Fundstelle: BairFreibf. 232
Faksimile
- digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- Belegtext:
sachen so mit sehe- und gastrechte mussen entscheiden werdenn
Datierung: 1592
Fundstelle: StralsGO. Kap. 2
- Belegtext:
den auswärtigen nach gastrecht zu administriren
Datierung: 1724
Fundstelle: MittKönigsberg 2 (1910) 175
Gastrecht (III)
Erklärung:
Fremdengericht, schnelles Rechtsverfahren für Auswärtige (von II nicht immer zu scheiden).
vgl.
Gastgericht (I),
Notrecht (I).
Wort danach: Gastrechtsbrauch
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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