Wort davor: Gastpfründe
Gastpredigt
- Belegtext:
hat der gewählte schon vorhin in einem geistlichen amte gestanden: so muß er dennoch, wenn die gemeine ihn nicht schon hinlänglich kennt, eine gastpredigt und catechisation halten
Datierung: 1794
Fundstelle: PreußALR. II 11 § 330
Wort danach: Gastrecht
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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