Wort davor: Gastlehen

Gastleute

Gastleute (I)
Erklärung: Fremde, nicht Angesessene.

Gastleute (II)
Erklärung: durch Wohltätigkeit Unterhaltene.

Wort danach: gastlich

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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