Wort davor: Gastgebmahlzeit
Gastgebot
Erklärung:
Aufgebot der Gäste, Einladung.
vgl.
Gastbot.
- Belegtext:
zu der knechte und mägde hochzeiten oder gastgebade nicht mehr als diejenige, so mit beim kirchgange gewesen, geladen
Datierung: 1609
Fundstelle: ZHambG. 1 (1841) 548
- Datierung: 1691
Fundstelle: HistBibl. 2 (1897) 55
Wort danach: Gastgebung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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