Wort davor: Gastgebwirt
Gastgeding
Erklärung:
wie Gastding.
- Belegtext:
gestanden vor gehegittim gastgedynge unnd hat ... bekandt
Datierung: 1501
Fundstelle: PosenStB. I 289
- Belegtext:
mit einem gastgedinge macht haben zu beklagen
Datierung: 1586
Fundstelle: GubenRB. 15
- Fundstelle: MnlWB. II 931
Wort danach: Gastgeld
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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