Wort davor: Gastbot

Gastbotgeld
Erklärung: "Ablösung der Pflicht, den Grundherrn oder dessen Bevollmächtigten zu beherbergen und zu beköstigen" Lasch-Borchling II 24.

Wort danach: Gastbüchlein

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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