Gastbotgeld
Erklärung:
"Ablösung der Pflicht, den Grundherrn oder dessen Bevollmächtigten zu beherbergen und zu beköstigen" Lasch-Borchling II 24.
Wort danach: Gastbüchlein
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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