Wort davor: Gassengerechtigkeit

Gassengericht
Erklärung: öffentliches Gericht, das auf der Gasse abgehalten wird oder mit Leuten von der Gasse besetzt wird.

Gassengericht (I)
Erklärung: ordentliches Gericht.

Gassengericht (II)
Erklärung: außerordentliches Gericht: in Schwyz, Nidwalden und Uri.
vgl. Gastgericht.

Wort danach: Gassengesang

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