Gassenrat
Erklärung:
in Schwyz berief man um kleine Sachen einen gassenrath, bestehend aus den ersten sieben Landmännern, welche durch die Gasse kommen, wo die Parteien zu Entscheidung
ihres Haders an der Gerichtsstätte sitzen.
vgl.
Gassengericht.
Wort danach: Gassenrecht
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