Wort davor: Gartling
Gärtner
Gärtner (I)
Erklärung:
Halbbauer, Klasse zwischen Bauer und Häusler, die nur einen Garten beim Haus hatten und vor der Ablösung der Grundherrschaft zu Zins und Handdienst verpflichtet waren, wofür sie ein bestimmtes Maß an Getreide usw. bekamen.
Gärtner (I Spiegelstrich 1)
Erklärung:
auf der Danziger Nehrung Eigentümer eines kleinen Stückes Ackerland und gewöhnlich noch Handwerker oder Fischer.
Gärtner (II)
Erklärung:
Ackerbürger ohne Vieh.
Gärtner (II Spiegelstrich 1)
Erklärung:
Obstzüchter.
Gärtner (III)
Erklärung:
wie Freischlächter.
- Belegtext:
solchen noch auch die zunfft nicht anzuehalten sey, ihn ... zue einem so genandten gärtner oder gassenschlächtiger auf- und anzunemen
Datierung: 1663
Region/Autor/Textsorte:
Breslau
Fundstelle: ZDPhil. 59 (1935) 117
Wort danach: Gärtnerbrief
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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