Wort davor: Gartenpfennig

Gartenrecht

Gartenrecht (I)
Erklärung: Recht der Gärtner (I).

Gartenrecht (II)
Erklärung: Recht, einen Platz als Garten einzuzäunen und ihn dadurch unabhängig zu machen vom Flurzwang und Weidegang.
vgl. Gartengerechtigkeit.
Gartenrecht (III)
Erklärung: Recht im Kaufmannshof.

Wort danach: Gartenritter

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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