Wort davor: Gartenpfennig
Gartenrecht
Gartenrecht (I)
Erklärung:
Recht der Gärtner (I).
Gartenrecht (II)
Erklärung:
Recht, einen Platz als Garten einzuzäunen und ihn dadurch unabhängig zu machen vom Flurzwang und Weidegang.
vgl.
Gartengerechtigkeit.
Gartenrecht (III)
Erklärung:
Recht im Kaufmannshof.
- Belegtext:
ein jeglich persohne aberkennt 1/2 fat beer nach gartensrecht und styl
Datierung: 1672
Fundstelle: GesellenbJacobsfj. 44
Wort danach: Gartenritter
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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