Wort davor: Gartenmann

Gartenmeister

Gartenmeister (I)
Erklärung: Gemeindebeamter.

Gartenmeister (II)
Erklärung: Amt im Deutschen Orden.

Wort danach: Gartenmorgen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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