Wort davor: Gartenfrondgeld

Gartengeld
Erklärung: Abgabe (an die Grundherrschaft) von Gartenland, Gartenertrag.
vgl. Feldgeld.

Wort danach: Gartengerecht

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten