Wort davor: Garbenzehnt
Garbezahlung
Erklärung:
Restzahlung.
- Belegtext:
uf aber Petri et Pauli obir ein iar, die dritte und garbezalunge uf sant Peter et Pauli obir darnach obir ein iar folgende bezahlen soll
Datierung: 1459
Fundstelle: KahlaUB. 124
Wort danach: garbig
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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